Rechtsprechung
Reifen aufpumpen auf Krankenkassenkosten
Rollstuhlfahrer können für das Aufpumpen ihrer Reifen von ihrer Krankenkasse die Kosten für einen Akku-Kompressor erstattet bekommen. Dieser gehöre zum „Zubehör“ eines Rollstuhls und sei jedenfalls bei Vielfahrern für den „bestimmungsgemäßen Gebrauch“ des Rollis erforderlich, entschied das Sozialgericht München in einem am Dienstag, 25.11.2014, veröffentlichten rechtskräftigen Urteil vom 03.06.2014 (AZ: S 28 KR 757/13
aus: http://www.kanzlei-blaufelder.com/reifen-aufpumpen-auf-krankenkassenkosten-sozialrecht-mediation-ludwigsburg/