Aktuelles
06.06.2016 Ausschreibung von Einlagen
Die AOK Sachsen-Anhalt hat für einige Bereiche des Bundeslandes Sachsen-Anhalt die Einlagenversorgung nach der Produktgruppe 08 des Hilfsmittelverzeichnisses ausgeschrieben. Damit wird erstmals ein handwerk-lich individuell angefertigtes Hilfsmittel ausgeschrieben. Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) wendet sich in enger Kooperation mit der Landesinnung für Orthopädie-Technik Sachsen-Anhalt gegen diese Ausschreibung. Wir haben uns in Schreiben an die Abgeordneten des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages, die gesundheitspolitischen Sprecher der jeweiligen Fraktionen sowie auch das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundeskanzleramt gewendet. Über die Landesinnung für Orthopädie-Technik Sachsen-Anhalt wurden die Abgeordneten des Landtages und speziell die Bundestags-abgeordneten mit Wahlkreisen im Land informiert sowie auch die jeweiligen Gesundheitspolitiker auf Landesebene. In diesen Stellungnahmen haben wir deutlich gemacht, dass die AOK Sachsen-Anhalt mit der Ausschreibung von Einlagen gegen die Regelungen des § 127 Abs. 1 SGB V (Krankenversicherung) sowie die gemeinsamen Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes und der Spitzenorganisationen der Leistungs-erbringer zur Zweckmäßigkeit von Ausschreibungen verstößt, nach denen individuell gefertigte Hilfsmittel wegen der Unzweckmäßigkeit gerade nicht ausgeschrieben werden sollen.
Außerdem behindern Ausschreibungen die Wahlfreiheit der Patienten und damit das bei individuell gefertigten Hilfsmitteln erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Versorger. Auch das Abstellen allein auf den Preis als Zuschlagskriterium ist bei handwerklichen Fertigungen unzweckmäßig. Zudem werden durch die Ausschreibung die Patientenrechte massiv beeinträchtigt, weil die freie Wahl des Leistungserbringers wegfällt. Die Patienten müssen längere Wege zu den Ausschreibungsgewinnern in Kauf nehmen, was zusätzliche Zeit und Kosten für die Patienten bedeutet.
Der BIV-OT stimmt sich bei dem Vorgehen gegen die Ausschreibung der AOK Sachsen-Anhalt auch mit dem Zentralverband Orthopädieschuhtechnik und der Landesinnung der Orthopädie-Schuhtechnik Sachsen-Anhalt ab, da unser Nachbarhandwerk gleichfalls von den Auswirkungen dieser Ausschreibung betroffen ist. Erfreulicherweise unterstützen auch die handwerklichen Organisationen das Vorgehen der Verbände, insbesondere der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) durch ein Schreiben seines Präsidenten Hans Peter Wollseifer an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sowie die Handwerkskammern in Magdeburg und Halle, die sich ebenfalls aus handwerksrechtlicher und politischer Sicht gegen die Ausschreibungen wenden.
Wir bemühen uns, die Ausschreibung der AOK Sachsen-Anhalt im Einlagenbereich zu stoppen. Wir gehen davon aus, dass es sich um ein „Pilot-Projekt“ handelt, durch das Ausschreibungen auch in anderen Bereichen handwerklich individuell gefertigter Hilfsmittel möglich werden sollen.