Organisationsstruktur
Auf dieser Seite finden Sie die Satzung der jeweiligen Innung sowie des Fachverbandes, mit umfassenden Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und organisatorischen Bestimmungen.
Rechtliche Grundlagen
Die Satzung bildet das Fundament für die Arbeit der Innung und des Fachverbandes, regelt die Mitgliedschaft sowie alle wesentlichen organisatorischen Bestimmungen.
Gemeinsam für ein starkes Handwerk
Eine klare Innungssatzung schafft Verlässlichkeit, Transparenz und eine einheitliche Grundlage für die Zusammenarbeit. Sie stärkt den Zusammenhalt der Mitgliedsbetriebe und unterstützt die Innung dabei, die Interessen des Handwerks wirkungsvoll zu vertreten.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Satzung regelt die Rechte und Pflichten aller Innungsmitglieder. Dazu gehören unter anderem die Mitwirkung an der Innungsarbeit, die Einhaltung gemeinsamer Grundsätze sowie die Möglichkeit, sich aktiv in Entscheidungen einzubringen.
Satzungen
Hier können Sie die aktuelle Satzung der jeweiligen Innung und des Fachverbandes herunterladen und einsehen.

Satzung der Innung für Orthopädie-Technik Nord
Satzung von 03.11.1999 und 18.11.2003

Satzung der Innung für Orthopädie-Technik Niedersachsen/Bremen
Satzung vom 13.11.2013

Satzung der Landesinnung für Orthopädie-Technik Sachsen-Anhalt
Satzung vom 18.10.2015

Satzung des Fachverbandes Nord für Sanitätsfachhandel und Orthopädietechnik e.V.
Satzung vom 19.03.1993
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie wichtige rechtliche Grundlagen, organisatorische Bestimmungen und Antworten zur Satzung der Innung und des Fachverbandes.
Was regelt die Satzung?
Die Satzung regelt alle rechtlichen und organisatorischen Grundlagen der Innung sowie des Fachverbandes.
Wer kann Mitglied werden?
Mitglied werden können alle berechtigten Betriebe des entsprechenden Handwerks. Hierbei wird in Teilen zwischen Voll- und Gastmitgliedschaft unterschieden.
Wo gilt diese Satzung?
Sie gilt für alle Mitglieder im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Innung und des Fachverbandes.
Wie wird die Satzung geändert?
Änderungen werden durch die ordentliche Mitgliederversammlung beschlossen.
Welche Organe hat die Innung?
Zu den Organen gehören der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Zudem gibt es weitere themenbezogene Ausschüsse.
Gibt es eine Beitragsordnung?
Ja, diese ist ein formaler Teil jeder Satzung und kann bei Interesse erfragt werden.
